Der Kinder- und Jugendschutz in unserer Gemeinde hat einen hohen Stellenwert. Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander und der Beziehung zu Gott. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu Gott, ihren Nächsten und zu sich selbst zu entwickeln und zu leben.
Um einen sicheren Rahmen zur Persönlichkeitsentwicklung anzubieten und vor Missbrauch zu schützen, haben wir ein Schutzkonzept entwickelt. Dieses ist angelehnt an das Konzept des Bundes Freier evangelische Gemeinden. Unsere Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendangebote verpflichten sich zu einem Verhaltenskodex. Sie erhalten regelmäßig Informationen und Schulungsangebote zum Thema.
Der Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtung, in die alle unsere Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eingewiesen werden und die diese unterschreiben müssen, beinhaltet folgende Punkte:
- Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass in unserer gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit im Bund FeG Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Teilnehmenden.
- Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Deshalb respektiere ich den eigenen Willen aller Gruppenmitglieder und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
- Ich gestalte die Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
- Mir ist bewusst, dass es ein natürliches Machtgefälle zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeitende/r nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
- Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten und beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung.
- Ich werde in unserem Mitarbeitendenteam Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.
- Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich informiere mich über die notwendigen Handlungsschritte und suche mir kompetente Ansprechpersonen, damit ich im konkreten Fall Hilfe für mich und Betroffene finde.
- Ich habe die relevanten Gesetzestexte und den Text zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden gelesen.
Ebenso wird eine Selbstverpflichtung unterschrieben, dass das Bundeszentralregister keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 174 – 174c, 176 – 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232-233a, 234, 235 oder 236 StGB enthält und auch keine entsprechenden Verfahren anhängig sind.
Kontakt: Isolde Schöner, Markus Schmidt